8 Z. 42-44). Er schildert auch Spezielles wie beispielsweise, dass er die Motorhaube des BMW aufgrund des dermassen nahen Auffahrens zeitweise kaum noch habe sehen können (pag. 8 Z. 34 f.) oder dass er durch den Spiegel einen Teil der Motorhaube und die Hände am Lenkrad gesehen habe (pag. 116 Z. 20 f.). Ebenfalls für seine Glaubwürdigkeit sprechen, dass er infolge des nahen Auffahrens den Warnblinker betätigt haben will, um den Beschuldigten zu warnen (pag. 8 Z. 35-37; pag. 116 Z. 36 f.), und die von ihm erwähnte Nebensächlichkeit, wonach seine Frau nach einem Blick zurück bemerkt habe, dass der Beschuldigte den Mittelfinger gezeigt habe (pag.