10 habe, die Fahrzeuge aber trotzdem mit einer Geschwindigkeit von 50-60 km/h gefahren seien (pag. 8, Z. 70; pag. 12, Z. 40 f.; pag. 15, Z. 30 f.; pag. 117, Z. 10; pag. 118, Z. 23 f.). Erstens ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Ortskundiger nicht von einem normalen Tempo gesprochen hätte (pag. 239), wenn er weniger als 50 km/h bei der (ihm bekannten) zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren wäre. Zweitens geben die Zeugen die Geschwindigkeit unabhängig voneinander übereinstimmend an.