Eine solche Konstellation verlange vom Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Konzentration, was denselben automatisch langsamer fahren lasse. Dass der Beschuldigte Angst vor der beginnenden Mittelleitplanke gehabt habe, habe er bereits anlässlich der ersten Einvernahme angegeben. Auch der Zeuge H.D.________ habe bestätigt, dass die Verkehrssituation eine erhöhte Konzentration seinerseits erfordert habe. Daher sei davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit entsprechend angepasst worden sei. Es sei damit nicht erstellt, mit welcher Geschwindigkeit der Beschuldigte nun exakt unterwegs gewesen sei, als er angeblich zu nahe aufgefahren sei (pag.