5, Z. 107 f.). Anlässlich der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft sagte er dann aus, nach dem Tunnel habe es angefangen zu bewegen und habe dann aufgehört. Deswegen habe er gedacht, es sei nicht so schlimm. Das Blockieren sei dann bei der nächsten Ausfahrt in Leissigen gewesen. Er sei in so einem «Zeug» gewesen und habe einfach ab der Strasse runter gewollt (pag. 51, Z. 129 ff.). An der ersten Einvernahme versuchte der Beschuldigte, zielgerichtet alle Vorfälle auf den verklemmten Kolben zurückzuführen. Die zweite Aussage zeigt jedoch, dass zwischen den einzelnen Vorfällen zu differenzieren ist und nicht – wie der Beschuldigte zielge-