Sodann handelt es sich bei weissen bzw. schwarzen Fahrzeugen um üblichere Farben als z.B. Rot oder Gelb. Weiter zeigt auch dieser Unterschied auf, dass sich die Zeugen E.________ und D.________ nicht untereinander abgesprochen haben. Die Aussage, wonach dieses schwarze oder weisse Fahrzeug vor der Ausfahrt Därligen ausgewichen sei, kann auf die Strassensituation zurückgeführt werden (vgl. nachfolgend Ziff. 9.7.3). Sodann beobachtete der Zeuge E.________ als Einziger, dass der Beschuldigte dem weissen/schwarzen Fahrzeug schon im Rugentunnel relativ lange nahe auffuhr (Einvernahme anlässlich der Hauptverhandlung; pag.