9.4 Zu den Aussagen des Zeugen H.E.________ Auch der Zeuge H.E.________ wurde erst einen Monat nach dem Vorfall vom 6. Oktober 2018, nämlich am 7. November 2018, einvernommen (pag. 14 ff.). Wie seine Frau konnte jedoch auch er detailgenaue Angaben machen und schilderte den Verlauf einigermassen konstant. Als Einziger sagte er aus, dass sich im stockenden Verkehr nach dem Rugentunnel noch ein schwarzer unbekannter Kleinwagen zwischen dem Fahrzeug des Beschuldigten und demjenigen der Familie D.________ befunden habe (pag. 15, Z. 31 f.).