7 haftigkeit ihrer Aussage spricht. Im Kerngehalt sind die beiden Aussagen der Ehegatten E.________ allerdings gleich. Auch in Bezug auf die Geschwindigkeit sind die Aussagen glaubhaft. Die Zeugin E.________ fuhr das nachfolgende Fahrzeug und konnte sich als Fahrerin ganz genau an die Geschwindigkeit im Moment der Vollbremsung und insbesondere derjenigen danach erinnern (pag. 12, Z. 40 ff.).