mit Heckradantrieb (pag. 133 ff.) – und damit einer der zumindest leistungsstärkeren BMWs der damaligen 6er-Reihe – fuhr, erscheint das von ihr geschilderte Schleudern bei der Beschleunigung geradezu typisch. In Bezug auf das nahe Auffahren sagte sie aus, dass wenn der Vordere hätte bremsen müssen, der Beschuldigte nicht mehr hätte bremsen können (pag. 118 Z. 18 f.). Dies unterscheidet sich dem genauen Wortlaut nach von den Aussagen des Zeugen E.________, wonach er sich im vorderen Fahrzeug bedrängt gefühlt hätte, und wenn das Fahrzeug vor dem Beschuldigten eine Notbremsung eingeleitet hätte, es nicht mehr gereicht hätte (pag.