Dass sie einen Monat später noch entsprechende Details zu Protokoll geben konnte, lässt darauf schliessen, dass der Vorfall sie offenbar geprägt hat. Weiter gab sie auch als Einzige an, nach der Vollbremsung habe der Beschuldigte so fest beschleunigt, dass das Heck des BMWs nach links und rechts geschleudert sei und am Boden schwarze Streifen zu sehen gewesen seien (pag. 12 Z. 47 ff.). Unter Berücksichtigung, dass der Beschuldigte einen der BMW Y.________ mit Heckradantrieb (pag.