Sie konnte genau schildern, was sich ihrer Ansicht nach vor dem Rugentunnel abgespielt hatte. Gemäss ihrer Darstellung habe sie nämlich zu einem Überholmanöver angesetzt und sei mit dem linken Rad schon über der Mittellinie gewesen, als sie das Fahrzeug des Beschuldigten, welches ihrem Fahrzeug sehr nahe aufgefahren sei, im Rückspiegel bemerkt habe und sie trotz Blicks in den Sei- ten- und Rückspiegel den BMW vorher nicht wahrgenommen habe. Sie habe dann ihr Fahrzeug sofort wieder auf die rechte Spur gezogen und gedacht, dass der Beschuldigte sehr schnell unterwegs sei und sie ihn wohl deshalb im Rückspiegel nicht gesehen habe (pag.