8, Z. 57 f.). Weiter gesteht er sich selbst Erinnerungslücken ein, indem er etwa aussagte, sich an den Abstand in Metern oder Sekunden nicht mehr erinnern zu können, was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. Sodann ist auch seine Aussage in Bezug auf die Geschwindigkeit glaubhaft, entspricht diese, wie nachfolgend ausgeführt, nämlich den Aussagen der beiden weiteren Zeugen E.________ und dem Grundsatze nach auch denjenigen des Beschuldigten (vgl. Ziff.