Der Zeuge D.________ schildert wirklichkeitsnah, wie es für ihn in Anbetracht seiner ganzen Familie im Fahrzeug schon fast beängstigend gewesen sei. Sodann macht er auch detailreiche Schilderungen, wie er z.B. den Warnblinker betätigt haben will, um dem Beschuldigten zu zeigen, dass er sein Bedrängen bemerkt habe und seine Frau nach einem Blick zurück bemerkt habe, dass der Beschuldigte den Mittelfinger zeige (pag. 8, Z. 41 f.). Mit diesen Aussagen weicht er von den Aussagen der beiden weiteren Zeugen E.________ ab, was auch gegen eine Absprache und für die Glaubhaftigkeit von deren Aussagen spricht.