9.2 Zu den Aussagen des Zeugen H.D.________ Der Zeuge H.D.________ wurde am 7. November 2018, also einen Monat nach dem Vorfall vom 6. Oktober 2018, zum ersten Mal einvernommen. Das Einvernahmeprotokoll entspricht dabei inhaltlich dem von ihm aufgeschriebenen Wahrnehmungsbericht vom 7. Oktober 2018, also vom Tag nach dem Vorfall (pag. 10) und ist damit die unmittelbarste Schilderung des Vorfalls. Der Zeuge sagte an der Einvernahme am 7. November 2018 aus, der Beschuldigte sei ihm zu nah aufgefahren und er habe teilweise nur einen Teil der Motorhaube und die Hände am Lenkrad gesehen.