Von dieser «Unwahrhypothese» (Nullhypothese) ist zunächst auszugehen und es ist den Möglichkeiten nachzugehen, wie die Aussage auch ohne Erlebnishintergrund hätte zustande kommen können. Zu denken ist nebst der bewussten Falschaussage auch an die Möglichkeit, dass die befragte Person aufgrund von Fehlern in der Wahrnehmung oder suggestiven Einflüssen subjektiv wahre, aber objektiv nicht zutreffende Angaben macht (BERLINGER, Glaubhaftigkeitsbegutachtung