9.1 Vorbemerkungen Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 155 ff., S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu den Grundlagen der Aussagenwürdigung ist Folgendes zu ergänzen: Bei der Abklärung des Wahrheitsgehaltes von Aussagen hat sich die sogenannte Aussageanalyse weitgehend durchgesetzt (BGE 129 I 49 E. 5 mit Hinweisen; LU- DEWIG/BAUMER/TAVOR, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern und Staatsanwälten helfen?, in: Ludewig/Baumer/Tavor [Hrsg.] Aussagepsychologie für die Rechtspraxis, 2017, S. 42).