Bei der Ausfahrt Leissigen verliess der Beschuldigte die Autostrasse (pag. 4, Z. 33 ff.; pag. 51, Z. 131 ff.; pag. 158) und liess sein Auto von der Garage F.________ in Z.________ abschleppen (pag. 4, Z. 23 ff.; pag. 56; pag. 158). Bestritten werden die vorinstanzlichen Feststellungen des Abstands des Fahrzeugs des Beschuldigten zum vorausfahrenden Fahrzeug der Familie D.________ von einer Wagenlänge sowie dass der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h