7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen stellt sich wie folgt dar: Der Beschuldigte war unbestrittenermassen am 6. Oktober 2018 mit seinem roten BMW Y.________ (mit Autokennzeichen BE.________) auf der Autostrasse A8 von Interlaken in Richtung Thun unterwegs (pag. 4, Z. 24 ff.; pag. 49, Z. 40; pag. 122 und pag. 158). Zwischen dem Rugentunnel und der Ausfahrt Leissigen kam der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug mindestens einmal zum Stillstand (pag. 5, Z. 71 ff.; pag. 49, Z. 45 f.; pag. 52, Z. 151 ff.; pag. 114, Z. 3; pag. 158). Bei der Ausfahrt Leissigen verliess der Beschuldigte die Autostrasse (pag.