3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 9. Januar 2020, pag. 219 f.), ein aktueller Auszug über die Administrativmassnahmen ADMAS (datierend vom 9. Januar 2020, pag. 221) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 6. Januar 2020, pag. 211 ff.) eingeholt. Weiter wurden mit Verfügung vom 3. Januar 2020 die Akten ak.________ der Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden, X.________ der Staatsanwaltschaft Abteilung 2 Emmen sowie SK 17 195 beim Obergericht des Kantons Bern ediert (pag. 203 f.).