2. Berufung Am 28. Oktober 2019 meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht Berufung gegen das besagte Urteil an (pag. 147). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde den Parteien mit Verfügung vom 27. November 2019 zugestellt (pag. 186 f.; pag. 191 f.). Rechtsanwalt B.________ erklärte im Namen des Beschuldigten am 18. Dezember 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf den Schuldspruch betreffend das angebliche Nichtwahren eines ausreichenden Abstands. Gleichzeitig beantragte er die Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag. 194 ff.).