Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 1'320.00, und zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'425.00. Der mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 5. April 2018 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen, der Beschuldigte im Widerrufsverfahren verwarnt, die Probezeit um ein Jahr verlängert sowie ihm die Verfahrenskosten von CHF 300.00 auferlegt und auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet (pag. 140 ff.).