Abschnitt Interlaken West – Därligen, durch zweimaliges unbegründetes starkes Abbremsen (Schikane-Stopp), unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten und Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'300.00, an den Kanton Bern. Gleichzeitig wurde der Beschuldigte schuldig erklärt wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hintereinanderfahren (unter 0.5 s), begangen am 6. Oktober 2018 auf der Autostrasse A8 L Interlaken, Abschnitt Interlaken West – Därligen und verurteilt zu einer