1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) vom 16. Oktober 2019 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der groben Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 6. Oktober 2018 auf der Autostrasse A8 L Interlaken, Abschnitt Interlaken West – Därligen, durch zweimaliges unbegründetes starkes Abbremsen (Schikane-Stopp), unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten und Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'300.00, an den Kanton Bern.