9 fassung des Gesuchstellers – bereits an der zur Bejahung eines treuwidrigen Verhaltens vorausgesetzten behördlichen Zusicherung resp. Vertrauensgrundlage. Die Staatsanwaltschaft sicherte dem Gesuchsteller mit der Mittelung vom 3. Juli 2017 nicht zu, dass das Verfahren gegen ihn jedenfalls eingestellt werden wird, sondern stellte ihm diesen Verfahrensabschluss lediglich in Aussicht (vgl. pag. 101). Diese angekündigte Art des Verfahrensabschlusses war für die Staatsanwaltschaft nicht verbindlich (vgl. SCHMID/JOSITSCH, a.a.