11. 11.1 Schliesslich macht der Gesuchsteller geltend, die Staatsanwaltschaft habe den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, weil sie das Verfahren gegen ihn nicht wie ursprünglich angekündigt eingestellt, sondern ihn mittels Strafbefehl verurteilt habe (pag. 29 N 50 und N 53 sowie pag. 31 N 54 f.). Art. 3 Abs. 2 Bst. a StPO garantiere einem Beschuldigten, dass er sich auf Äusserungen der Behörden verlassen dürfe (pag. 29 N 51 mit Verweisen).