je mit Hinweisen). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind fehlerhafte Entscheide jedoch nichtig, wenn der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer ist, wenn er sich als offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar erweist und die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird, wobei der Rechtssicherheit im Strafrecht besondere Bedeutung zukommt (Urteil des Bundesgerichts 6B_667/2017 vom 15. Dezember 2017 E. 3.2 mit Hinweis). Inhaltliche Mängel einer Entscheidung führen nur ausnahmsweise zur Nichtigkeit.