5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Entscheids über die Kostenauflage des nichtigen Strafbefehls) zulasten der Gesuchsgegnerin. 3. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 edierte die 2. Strafkammer bei der Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten des mit Strafbefehl vom 13. März 2018 erledigten Strafverfahrens EO 16 13159 (pag. 139 ff.).