Zudem wurde der Gesuchsteller mit einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen. Der Strafbefehl erwuchs nach unbenutztem Ablauf der zehntägigen Einsprachefrist in Rechtskraft (pag. 49 ff.). 2. Am 22. November 2019 stellte der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Rechtsanwalt B.________), ein Revisionsgesuch mit folgenden Anträgen (pag.