I. 1. Mit Strafbefehl vom 13. März 2018 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 4‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Zudem wurde der Gesuchsteller mit einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen.