9 festhielt, müsse nun durch die Stiftung E.________ versucht werden, diese Defizite des Beschwerdeführers zu kompensieren (amtliche Akten BVD pag. 916). 32. Angesichts dieser Umstände ist es dem Beschwerdeführer durchaus möglich, weitere Fortschritte zu erzielen. Die stationäre therapeutische Massnahme ist nicht aussichtslos und daher auch nicht aufzuheben. VII.