31. Des Weiteren bestehen durchaus auch weitere Therapiemöglichkeiten. Hierzu sei insbesondere auf den für den Beschwerdeführer weitgehend positiven Bericht vom 21. Dezember 2018 verwiesen, gemäss welchem seine Belastbarkeit durch Vollzugslockerungen überprüft und progressiv erhöht werden kann (amtliche Akten BVD pag. 855). Die mit Verfügung vom 22. Februar 2019 gewährte Vollzugslockerung offenbarte in der Folge zwar Schwachstellen in der Stabilität des Beschwerdeführers. Wie Dr. I.________ gemäss Aktennotiz der BVD vom 9. April 2019 jedoch