Unter den aktuellen Umständen kann mangels Krankheits- oder Behandlungseinsicht nicht davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer werde im Falle einer bedingten Entlassung seine Medikamente weiterhin regelmässig einnehmen. Entsprechend ist mit den involvierten Fachpersonen von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen.