Die Etablierung einer stabilen antipsychotischen Medikation ist daher von höchster Wichtigkeit (amtliche Akten BVD pag. 551). Nichtsdestotrotz konnte eine solche beim Beschwerdeführer im Rahmen der stationären Massnahme erst seit Ende Mai 2017 mittels Depot erreicht werden. Zuvor sträubte sich der Beschwerdeführer regelmässig gegen die Einnahme seiner Medikamente, wobei er diese streckenweise gänzlich verweigerte. Eine entsprechende Übersicht vermittelt der Therapieverlaufbericht der «J.________ AG» vom 13. Juli 2017 (amtliche Akten BVD pag. 579):