7 26. Dem weiteren Vorbringen des Beschwerdeführers, er konsumiere keine Drogen und keinen Alkohol mehr und nehme regelmässig seine Medikamente ein, kann ebenfalls nicht gefolgt werden. Es ist dokumentiert, dass beim Beschwerdeführer in unmediziertem Zustand von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen ist (amtliche Akten BVD pag. 588; pag. 585; pag. 554; pag. 659 Rückseite). Die Etablierung einer stabilen antipsychotischen Medikation ist daher von höchster Wichtigkeit (amtliche Akten BVD pag.