statt um 08:00 Uhr arbeiten, habe am Tag der offenen Tür die Arbeit gänzlich verweigert und habe aktuell oft Kopfschmerzen. Er mache, was er wolle. Er sei überhaupt nicht lösungsorientiert oder kompromissbereit. Seine Motivation sei gar nicht vorhanden (amtliche Akten BVD pag. 917). Die BVD sahen sich in der Folge gezwungen, den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. April 2019 dazu aufzufordern, die Anweisungen des Behandlungsteams der Stiftung E.________ zu befolgen und konstruktiv mitzuarbeiten (pag. 121):