Gemäss Aktennotiz der BVD vom 26. März 2019 überwiegt sodann nach Auffassung von F.________ der Eindruck, der Beschwerdeführer sei nicht motiviert, was die Massnahme anbelange (amtliche Akten BVD pag. 914). Gemäss Aktennotiz der BVD vom 9. April 2019 ist nach Auffassung von Dr. I.________ die intrinsische Krankheitseinsicht beim Beschwerdeführer sehr begrenzt. Es sei daher bereits wieder ein Rückversetzung in die Klinik D.________ diskutiert worden (amtliche Akten BVD pag. 916). Gemäss Aktennotiz der BVD vom 9. April 2019 verläuft die Therapie des Beschwerdeführers gemäss F.________ aktuell ungünstig. So habe der Beschwerdeführer beispielsweise verlangt, er wolle erst um 10:00 Uhr