Die Fallverantwortliche der BVD, G.________, antwortete darauf, sie sei «ehrlich gesagt etwas schockiert über den Stand von A.________ nach 4 Jahren Massnahmenvollzug (amtliche Akten BVD pag. 905). Gemäss weiterer Aktennotiz der BVD vom 18. März 2019 handelt es sich beim Beschwerdeführer nach Auffassung von H.________, Therapeut der Stiftung E.________, um einen nicht motivierten Insassen, der nur vordergründig mitmache. Es sei keine Krankheitseinsicht vorhanden und seine Delikte nehme er auch nicht ernst (amtliche Akten BVD pag. 908). Gemäss Aktennotiz der BVD vom 26. März 2019 überwiegt sodann nach Auffassung von F.___