2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 11. September 2018 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: POM) Beschwerde, wobei er unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 14. August 2018 sowie die bedingte Entlassung, eventualiter die Aufhebung der Massnahme beantragte (amtliche Akten BVD pag. 756 ff.). 3. Mit Entscheid vom 21. Dezember 2018 wies die POM die Beschwerde ab (pag. 23 ff.).