1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 24. Oktober 2019 (2019.POMGS.476) sowie die Disziplinarverfügung der Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 14. Juni 2019 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 1‘800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.