43 Akten SID). 19.1 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Entscheid der SID vom 24. Oktober 2019 (2019.POMGS.476) ist aufzuheben. Mit Blick auf die Formulierung in Ziffer 1 des vorinstanzlichen Entscheids ist zudem die Disziplinarverfügung der JVA Thorberg vom 14. Juni 2019 aufzuheben. VI.