Selbstredend ist es so, dass eine Blutprobe für die JVA Thorberg einen etwas höheren Ressourcenaufwand bedeutet als eine Urinprobe. Jedoch wäre diese hier die Vorgehensweise zum grundrechtskonformen Handeln gewesen, wenn man denn nicht warten wollte, bis der Beschwerdeführer – der wie jeder gesunde Mensch mehrmals am Tag Wasser lassen wird – urinieren kann. Speziell mutet ferner die mangelnde Kooperation der JVA Thorberg im Rahmen des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens trotz mehrmaliger Aufforderung durch die SID an (siehe insb. pag. 43 Akten SID).