Gleichzeitig könnte das Ziel und der Zweck der Massnahme weiterhin vollständig erreicht werden und es wäre dem Insassen so nicht möglich, die Ergebnisse der Probe in irgendeiner Weise zu verfälschen. Es kann folglich ebenfalls nicht der Schluss gezogen werden, dass hier Gefahr im Verzug gewesen wäre. Darüber hinaus muss die UP, angenommen sie wird um 18.00 Uhr abgenommen respektive geliefert – also wenn der Gesundheitsdienst grundsätzlich bereits abwesend ist –, nicht sofort ausgewertet werden. Damit kann in aller Regel bis zum nächsten Morgen gewartet werden.