So liesse sich ob der 24/7-Überwachung ohne weiteres sicherstellen, dass auch während des Ramadans bei praktizierenden muslimischen Insassen Kontrollen durchgeführt werden. Dies bspw. direkt morgens früh (beim ersten Gang zur Toilette) oder sonst abends nach dem täglichen Fastenbrechen. In ihrer Stellungnahme scheint die SID davon auszugehen, dass gläubige Muslime während des Tages nicht nur nichts zu sich nehmen, sondern auch nicht urinieren (Vielmehr müsste sie angesichts dessen, dass jeder Eingewiesene kulanterweise vier Stunden für die Abgabe der Urinprobe zur Verfügung habe, bereits vier Stunden vor der Morgendämmerung geweckt und zur Abgabe einer Urinprobe aufgefordert werden [pag.