Im Weiteren ist das öffentliche Interesse evident, nämlich der Schutz der Sicherheit und Ordnung in der JVA Thorberg. Bevor ein staatlicher Eingriff als zulässig bewertet werden kann, hat indes eine Verhältnismässigkeitsprüfung stattzufinden. Der staatliche Eingriff muss mithin geeignet sein, um das öffentliche Interesse zu erreichen, er muss zudem erforderlich sein (d.h. es darf kein milderes Mittel existieren) und er muss für die betroffene Person zumutbar (also verhältnismässig im engeren Sinne) sein. Unproblematisch ist das Kriterium der Eignung: