Der Direktor zeigt auch den Essensplan. Vier Menüs gibt es: ein reguläres, eines für Diabetiker, eines für Vegetarier und eines für Muslime. «Mit solchen Angeboten kann man als Anstalt dazu beitragen, dass es ruhig bleibt», erklärt C.________. Und fügt an: «Was bringt es, wenn man nicht Rücksicht nimmt? Nichts als Ärger.» []). Allgemein ist in diesem Kontext festzuhalten, dass es juristisch heikel erscheint, aus einer Aktennotiz mit einem selber ausgewählten Iman quasi allgemeingültige Regeln zum Ramadan ableiten zu wollen.