Indes ist – gerade bei Grundrechtseingriffen – schwergewichtig eine Individualprüfung vorzunehmen, die exakt (und grundsätzlich nur) den konkreten Einzelfall betrifft. Zwar verkennt die Kammer die mitunter schwierigen Situationen bei verweigerten Kontrollen in einer Justizvollzugsanstalt wie der JVA Thorberg keineswegs. Nichtsdestotrotz erweist sich hier der angeordnete Arrest aus nachfolgenden Gründen als nicht verhältnismässig im Sinne von Art.