Er habe sich bei seiner Frau erkundigt, ob er das ihm angebotene Trinkwasser hätte annehmen dürfen, um anschliessend eine UP abgeben zu können, was seine Frau verneint habe […]. Wie dem Beschwerdeführer […] bereits […] mitgeteilt wurde, statuiert der Koran für Kranke und Reisende, worunter gemäss dem für die JVA Thorberg zuständigen Imam offenbar auch Personen fallen, die sich aufgrund einer Einweisung in eine JVA nicht bei ihren Familien oder Freunden befinden, jedoch eine Ausnahme vom Fastengebot während des Ramadans und gibt diesen die Möglichkeit, die verpassten Fastentage zu gegebener Zeit nachzuholen: