14. Grundsätzlich ist es so, dass eine Rechtsmittelinstanz das rechtliche Gehör gewährt, bevor sie eine Norm anwendet, welche vorher im Verfahren noch kein Thema gewesen ist, will sie sich nicht mit dem Vorwurf einer möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs konfrontiert sehen. Ob hier eine Gehörsverletzung vorliegt, kann jedoch mit Blick auf Nachstehendes sowie den Ausgang des Beschwerdeverfahrens letztlich offengelassen werden. V.