3 2019 früh nachmittags im Rahmen einer Stichprobenkontrolle und nach dem Zufallsprinzip ausgewählt zu einer UP aufgeboten wurde (pag. 14 f. Akten SID). Ihm standen vier Stunden für die Abgabe der UP zur Verfügung (pag. 16 Akten SID). In dieser Zeit konnte er keinen Urin abgeben, da er seit 3.00 Uhr in der Früh nichts mehr getrunken und um 12.45 Uhr Wasser gelöst hatte. Das ihm angebotene Trinkwasser nahm er mit der Begründung, er mache Ramadan und dürfe daher erst um 21.28 Uhr wieder Wasser trinken, nicht an.