2 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzlicher MWST.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 4. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 2. Dezember 2019 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen. 5. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 beantragte die SID die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, und begründete dieses Rechtsbegehren.