3. Am 25. November 2019 erhob der Beschwerdeführer, neu vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 24. Oktober 2019 […] sei aufzuheben. 2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 15. Juni 2019 gegen die Verfügung der Direktion der JVA Thorberg vom 14. Juni 2019 sei gutzuheissen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.